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Auf das Sonderheft zur Vorratsdatenspeicherung (52. Heft) folgt jetzt ein Heft, dass sich mit den Nachwehen des Urteiles in Sachen Vorratsdatenspeicherung und, wie es schon Tradition des "Roten Punktes" ist, mit dem Thema Kindesmissbrauch beschäftigt. Für die schönen Dinge des Lebens, Arbeiten von William Shakespeare oder Bilder etwa, wird im nächsten Heft wieder Raum gemacht werden. In der Gesellschaft der jetzigen Themen mutet es für mich als eine unverzeihliche Instinktlosigkeit an, das Hiesige mit dem Unendlichen, die Morallosigkeit mit der Kunst nämlich, zu konfrontieren. Der Inhalt eines jeden Heftes ist an sich schon eine künstlerische Entscheidung, auch wenn die Kunst in diesem Hefte schweigt.

 



Die Veröffentlichung der mir zugeteilten IP-Adressen stelle ich solange ein, bis ein neues Vorratsdatenspeicherungsgesetz in Kraft getreten ist. Das beweist, dass ich sehr staatstreu gehandelt habe bei der bisherigen Veröffentlichung meiner IP-Adressen. Ebenso staatstreu handele ich jetzt mit der Nichtveröffentlichung dieser Adressen. Das Vorratsdatenspeicherungsgesetz ist für nichtg erklärt worden und alle, die damit zu tun haben, können sich über eine ruhige Zeit freuen. So auch ich, in dieser Hinsicht wenigstens. Denn es wird nicht allzu lange ruhig bleiben, wenn die Regierung sich einigt über ein neues Gesetz und dieses in Kraft treten lässt. Das Bundesverfassungsgericht hat ja in seiner Urteilsbegründung geradezu eine Gebrauchsanweisung formuliert, wie ein solches Gesetz auszusehen habe, dass es als verfassungskonform gelten kann.

 


Als fester Hinweis auch dieses Mal der Hinweis auf die CD "The Jazzmob - Jazz Message", die auf meiner Seite Links vermeldet ist, wo deren Stücke heruntergeladen werden können. Die Linkseite ist sehr sorgfältig zusammengestellt worden, für alle, die von Kunst geniessen wollen, gibt es dort ein "Schlaraffenland" zu entdecken.

 

 


 

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