Glossen

Stichwortsuche im "Roten Punkt":




Razzia auf Kleingeister


Anstatt im Großen das Kleine zu suchen, finde ich lieber im Kleinen das Große. Im Kleinen offenbart sich das Große deutlicher, als es umgekehrt jemals der Fall sein könnte. Dabei sollte aber das Kleine nicht mit dem Kleinlichen verwechselt werden. Denn im Kleinlichen liegt lediglich das Größenwahnsinnige verborgen. Deshalb eröffne ich hiermit die Razzia auf Kleinlichkeit und damit automatisch einhergehend die auf Kleingeister. Womit sich der Bundesgerichtshof als oberste Instanz der deutschen Rechtsprechung gelegentlich zu beschäftigen hat, ist kaum noch zu beschreiben:

Karlsruhe (AP) Mieter müssen Bauarbeiten in ihrer Wohnung dulden, zu denen der Vermieter amtlich verpflichtet wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch.

In einem Mehrfamilienhaus in Hessen waren in zwei Wohnungen mit Gaseinzelöfen die Abgaswerte überschritten worden. Das Umweltamt verpflichtete den Hauseigentümer 2005 zum Einbau einer neuen Heizung. Um die geplante Zentralheizung einzubauen, mussten Steigleitungen durch die Wohnung im zweiten Stockwerk verlegt werden. Die Mieter gewährten jedoch keinen Zutritt. Trotz Aufforderung nannten sie auch ein Jahr lang keinen Termin, der ihnen passen würde.

Das Amt drohte inzwischen dem Eigentümer ein Bußgeld an, weil dieser die Heizung noch nicht ersetzt hatte. Als der Eigentümer auf Duldung der Bauarbeiten klagte, wies das Landgericht Darmstadt die Klage im Februar 2008 ab. Die Ankündigung der Baumaßnahme sei formal fehlerhaft gewesen.

Die Karlsruher Richter hoben dieses Urteil nun auf. Der BGH stellte in letzter Instanz klar, dass Mieter Bauarbeiten in ihrer Wohnung dulden müssen, wenn diese von einer Behörde angeordnet wurden. Auch die Formvorschriften, wie sie bei der Mitteilung von Modernisierungen gelten, hätten hier nicht bestanden. Denn die Heizung wurde nicht bei den Mietern eingebaut, die den Zutritt verweigerten. Sie sollten nur die Verlegung der Steigleitungen dulden.

Diese Mieter sind automatisch Anwärter auf den ersten Preis, bei dessen Gestaltung selbst ich mich kleinlich zeigen werde, ganz dem Objekt angemessen. So subjektiv kann ich also auch sein.

 



Drei Nachrichten


Das Leben ist voller Überraschungen und manchmal überschlagen sich die Ereignisse:

Berlin (ddp). Der Internetbeauftragte der SPD, Jörg Tauss, kritisiert die Initiative von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) zur Sperrung Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten. Rechtlich sei das Blockadeverfahren nicht akzeptabel, sagte Tauss der Zeitung "Die Welt" (Freitagausgabe) laut Vorabbericht. Die Haftungsfrage bleibe ebenso ungeklärt wie die Frage, auf welcher Grundlage das Bundeskriminalamt eine Liste mit den zu sperrenden Adressen erstellen würde.

"Damit drohen Zensurverhältnisse ähnlich wie in China", sagte der Bundestagsabgeordnete. Gemeinsam mit anderen SPD-Politikern forderte Tauss eine gesetzliche Grundlage für den Vorstoß von der Leyens. Die Ministerin veranstalte in seien Augen eine "reine Wahlkampfshow". "Das ist ein Missbrauch des Missbrauchs von Kindern", sagte Tauss.

Das war die eine Nachricht. Kurz darauf erschien Folgendes:

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss tritt von seinen Ämtern zurück: Er werde seine Ämter als bildungs-, forschungs- und medienpolitischer Sprecher der Fraktion, seinen Posten im Fraktionsvorstand sowie das Amt des Generalsekretärs der baden-württembergischen SPD niederlegen, teilte der SPD-Politiker auf seiner Homepage mit. Tauss zog damit die Konsequenzen aus einem gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie.

Tauss wies in seiner Erklärung die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen zurück. "Ich bin mir absolut sicher, dass der gegen mich erhobene Vorwurf schnell ausgeräumt werden kann." Um aber auszuschließen, dass seine Partei und Fraktion durch die Ermittlungen belastet würden, stelle er seine Ämter zur Verfügung. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte am Donnerstag die Büros von Tauss in Berlin und Baden-Württemberg sowie Privaträume durchsucht und dabei belastendes Material gefunden.

Es wird wohl darauf hinauslaufen, dass nach der Konstruktion eines Kinderpornographiefalles ein Rufmordfall konstruiert werden wird. Wer nach der Lektüre beider Nachrichten denkt: "Oha, dachte ich mirs doch, Herr Tauss hat etwas zu verbergen!", liegt selbstverständlich völlig daneben. Aber wie es immer so geht, kaum schlägt ein Fall Wellen, tritt die ausgleichende Gerechtigkeit auf den Plan:

Stuttgart (AP) In der baden-württembergischen CDU steht ein Kommunalpolitiker aus dem Raum Pforzheim unter Verdacht, kinderpornografische Bilder und Dateien besessen zu haben. Dies berichtete die "Pforzheimer Zeitung" am Freitag auf ihrer Internetseite. Der 24-Jährige habe die Kinderpornos auf seinem Rechner gespeichert. Der junge Mann habe beim Amtsgericht Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 6.000 Euro eingelegt.

Die Ermittler waren dem Angeklagten nach Aussage der Staatsanwaltschaft Pforzheim auf die Spur gekommen, als sie bei einem ausländischen Anbieter von Kinderpornografie auf Kreditkartendaten stießen, wie die Zeitung berichtete. Die Staatsanwaltschaft Pforzheim war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Laut CDU-Kreisverband Enzkreis/Pforzheim handele es sich um ein Mitglied Ortsvorstandes Friolzheim. In einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung hieß es, es handle sich zwar um ein laufendes Verfahren, dessen Ausgang selbstverständlich noch abzuwarten sei.

"Es ist jedoch festzustellen, dass die Straftaten im Bereich der Kinderpornografie besonders schwere und abscheuliche Handlungen darstellen, die es mit der ganzen Härte des Gesetzes zu ahnden gilt", sagte Kreisvorsitzender Stefan Mappus, der zugleich Fraktionschef der Partei im Stuttgarter Landtag ist. Solche Verhaltensweise seien gerade für eine Partei, die sich den christlichen Grundwerten in besonderem Maße verpflichtet fühle, in keiner Weise tolerierbar.

Ich schließe mich Herrn Mappus an und gehe sogar noch weiter, indem ich sage, dass solche Verhaltensweisen nicht nur für eine Partei, die sich den christlichen Grundwerten in besonderem Maße verplichtet fühlt, in keiner Weise tolerierbar sind, sondern für alle untolerierbar sein sollten. Ich gehe noch viel weiter als Herr Mappus, ich fordere eine deutliche Strafverschärfung für Kinderpornoverbrecher. Denn ob ein Leben durch Mord oder durch Missbrauch zerstört wird, ist nur insofern ein Unterschied, dass der/die Missbrauchte ein Leben lang als seelischer Trümmerhaufen weiterleben muss!

 



Wen kümmert schon das Bundesverfassungsgericht?


Berlin (AP) Der Bundesnachrichtendienst wendet nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" die Online-Durchsuchung in großem Umfang im Ausland an. Das Magazin berichtete am Samstag unter Berufung auf "BND-interne Informationen", in den vergangenen Jahren seien in mindestens 2.500 Fällen Computer im Ausland infiltriert worden.

Bei den Operationen seien Festplatteninhalte heimlich kopiert und in die BND-Zentrale nach Pullach übermittelt worden, schrieb das Blatt. In anderen Fällen seien sogenannte Keylogger installiert worden, mit denen Tastatureingaben mitverfolgt und dadurch Passwörter für E-Mailfächer gewonnen wurden.

Das Kanzleramt wolle nun mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung noch restriktiver handhaben, um damit illegale Aktionen auszuschließen. So soll die Online-Durchsuchung nur nach dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" angewendet werden dürfen, ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.

Vor kurzem hatte der Geheimdienstkoordinator der Bundesregierung, Klaus-Dieter Fritsche, den Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums die Ergebnisse einer BND-internen Untersuchung präsentiert, die das Kanzleramt im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. Damals war bekanntgeworden, dass der BND monatelang den E-Mailverkehr zwischen dem afghanischen Minister Amin Farhang und einer "Spiegel"-Journalistin mitgelesen hatte. Zu den Spionagezielen des BND, bei denen die Pullacher Behörde die Online-Durchsuchung angewendet hat, zählten auch der pakistanische Atomwissenschaftler Abdul Qadir Khan und das Computernetz des Iraks.

"Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage", sagte der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach dem Magazin in diesem Zusammenhang. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), will "den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren". Eine allgemeine Generalvollmacht, auf die sich der BND berufe, entspreche "nicht mehr dem Stand der Debatte seit der Entscheidung des Verfassungsgerichts". Vor gut einem Jahr hatten die Karlsruher Richter die Online- Durchsuchung mit Blick auf den Verfassungsschutz nur unter strengen Auflagen zugelassen.

Inwieweit die höchstrichterliche Entscheidung überhaupt noch Raum für Debatten läßt, wird wohl das Geheimnis der Politik bleiben. Der BND übt inzwischen fleissig im Ausland den Ernstfall, man weiss ja nie!

 



Ein Zusatz, der nötig ist


Rio de Janeiro (AP) Nach der Abtreibung von Zwillingen bei einem neunjährigen Mädchen in Brasilien hat die katholische Kirche Mutter und Ärzte exkommuniziert. Trotz der Natur des Falls müsse die Kirche an ihrer Ablehnung des Schwangerschaftsabbruchs festhalten, verteidigte Erzbischof José Cardoso Sobrinho am Donnerstag die Entscheidung. Das Kind war vermutlich von seinem Stiefvater vergewaltigt worden. Außerdem stellte die Schwangerschaft nach Ansicht der Ärzte ein ernstes Risiko für das 36 Kilogramm schwere Mädchen dar.

"Das Gesetz Gottes steht über allen menschlichen Gesetzen", erklärte der Erzbischof in einem Interview mit dem Fernsehsender Globo. Gesundheitsminister José Gomes Temporao reagierte empört: Er sei schockiert über das, was dem Mädchen geschehen sein und geschockt über die Position des Erzbischofs, sagte er.

Als Gegengewicht ist ja die Exkommunikation des Traditionalistenbischofs und Holocaustleugners Williamson und anderer vom Papa Ratzi aufgehoben worden. Der Fall in Brasilien wird Herrn Williamson besonders freuen. Hier setzt der Papa Ratzi seine Autorität nicht ein. Er kann sich auf das Kirchenrecht berufen, das Schwangerschaftsabbruch für alle Beteiligten mit der Exkommunikation ahnden kann und sich hinter Herrn Sobrinho verstecken. Ein Fauxpas auf dem Gebiete der Exkommunikation reicht schließlich! Da wird es auch nicht helfen, dass sich der Präsident des Landes in die Debatte einschaltet:

Präsident Silva erklärte dagegen, als Katholik bedauere er zutiefst die Haltung des Bischofs. Die Ärzte hätten das Leben des Mädchens durch den Schwangerschaftsabbruch gerettet.

Abtreibungen sind in Brasilien illegal. Ausnahmen sind möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, das Kind keine Überlebenschance hat oder die Mutter Opfer einer Vergewaltigung war und die Schwangerschaft noch nicht die 20. Woche überschritten hat.

Der Vergewaltiger wurde selbstverständlich nicht exkommuniziert. Dafür bietet das Kirchenrecht zwar eine Handhabe, weil er der ursächlichst Beteiligte ist, aber passiert ist nichts.

Was ist ein Menschenleben, verglichen mit dem "Gesetz Gottes"? Nichts!

 



Auch das sorgt für Aufregung


Die Passagiere des ZDF-Traumschiffs MS "Deutschland" haben auf ihrer Reise durch den Golf von Aden die gefangenen Piraten auf der Bundeswehr-Fregatte "Rheinland-Pfalz" in Augenschein nehmen können. "Ganz schön aufregend! Ein historischer Moment! Die Fregatte begleitete unser Traumschiff eine Stunde lang. Die Passagiere machten Fotos", sagte Traumschiff-Produzent Wolfgang Rademann der "Bild am Sonntag".

Das Verteidigungsministerium in Berlin bestätigte, dass es am Freitag eine Begegnung der beiden Schiffe gab. Die MS "Deutschland" hatte sich zuvor für den Transit durch den Schutzkorridor der EU-Mission Atalanta angemeldet.

 



Ergänzendes zum Fall Tauss


Der Rechtsanwalt des unter Verdachts der Kinderpornografie stehenden SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss hat schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhoben. "Die Ermittlungsbehörde hat meinen Mandanten in einer Weise vorverurteilt, die einer sozialen Exekution nahe kommt", sagte der Anwalt Jan Mönikes dem Berliner "Tagesspiegel am Sonntag". Die Staatsanwaltschaft wies die Vorwürfe zurück.

Mönikes hält das Vorgehen der Staatsanwaltschaft für einen Skandal: "Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft in einem derart sensiblen Verfahren aus der Distanz stündlich Wasserstandsmeldungen an die Presse weitergibt, ohne dass dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger die Möglichkeit gegeben ist, in der Sache Stellung zu nehmen." So werde ihm und seinem Mandanten erst von Mittwoch an Einsicht in die Akten gewährt.

Mönikes sagte, das Vorgehen der Staatsanwaltschaft sei auch deshalb ungeheuerlich, weil Tauss seine Bereitschaft erklärt habe, die Vorwürfe nach Einsicht in die Akten in einem Gespräch mit den Ermittlern auszuräumen. Es dränge sich der Verdacht auf, dass "hier jemand zur Strecke gebracht werden soll", sagte Mönikes, der wie Tauss Mitglied der SPD ist.

Der Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft, Rüdiger Rehring, wies die Vorwürfe zurück. Er sagte dem "Tagesspiegel": "Eine Vorverurteilung war und ist ganz und gar nicht unsere Absicht. Wir sind vielmehr so zurückhaltend wie möglich vorgegangen." Art und Details der Vorwürfe gegen Tauss seien nicht von der Staatsanwaltschaft veröffentlicht worden, sondern von Medien. Er selbst habe ständig darauf hingewiesen, dass die Ermittlungen "auch zu seiner Entlastung führen können".

Für wie dumm soll man denn noch verkauft werden, Herr Rehring? Woher beziehen denn die Medien ihre Informationen? Einfach so als Geschenk aus heiterem Himmel? Oder nicht doch aus Ihrem Hause, das als einzige Instanz über diese Informationen verfügt? Kusch, ab in die Ecke!

 



Ein peinliches Missverständnis


Dresden (ddp-lsc). An der Dresdner Semperoper feiert am 15. März (18.00 Uhr) Paul Hindemiths Oper "Cardillac" unter der musikalischen Leitung von Fabio Luisi Premiere. Die Neuinszenierung des 1926 in Dresden uraufgeführten Stücks hat Philipp Himmelmann übernommen, wie das Opernhaus mitteilte. Der Goldschmied Cardillac wird von Markus Marquardt gesungen, seine Tochter von Anna Gabler. "Cardillac" kehrt erstmals seit seiner Uraufführung wieder an die Semperoper zurück.

Die Figur des Goldschmieds stammt den Angaben zufolge aus E.T.A. Hoffmanns Novelle "Das Fräulein von Scuderi". Hindemiths Oper wird gemeinhin als "Musizieroper" bezeichnet. In diesem Operntypus soll die Musik nicht nur das szenische Geschehen widerspiegeln, sondern auch für sich selbst wirken. Hindemith emigrierte 1940 in die USA und ist amerikanischer Staatsbürger.

Da Paul Hindemith 1963 verstorben ist, war er amerikanischer Staatsbürger.

 



Wo der Mensch auch hinkommt.....


.....als Erstes hinterlässt er Müll:


Alarm an Bord der Internationalen Raumstation ISS: Wegen herannahenden Weltraummülls haben die drei Astronauten der Raumstation vorübergehend Zuflucht in einer Sojus-Rettungskapsel suchen müssen. Nach zehn Minuten konnte die US-Weltraumbehörde NASA Entwarnung geben: Der Weltraumschrott passierte die ISS in sicherer Entfernung.

Bei der Evakuierung habe es sich um eine "reine Vorsichtsmaßnahme" gehandelt, teilte eine Sprecherin der NASA mit. Die Wahrscheinlichkeit eines Zusammenpralls sei als "gering" eingeschätzt worden. Die Schrottteile seien erst am Mittwochabend entdeckt worden; für ein Ausweichmanöver sei es zu spät gewesen. Nach Angaben der NASA-Sprecherin kam es auch in der Vergangenheit "immer mal wieder" vor, dass sich Weltraummüll der Raumstation näherte.

 



Nur 12.000? Kaum zu glauben!


Braunlage (dpa) - Die erste Nacktrodel-Meisterschaft aller Zeiten hat am Samstag rund 12 000 Zuschauer nach Braunlage in den Harz gelockt. Bei dem Wettrodeln auf der Rathauswiese setzte sich Robert Gottschalk als erster Nacktrodel-Meister durch.

"Der 19-Jährige aus Hambühren bei Celle hat im Finallauf mit zwei Schlittenlängen Vorsprung gewonnen", sagte André Gierke, Sprecher des privaten Hörfunksenders 89.0 RTL als Veranstalter. Vor allem junge Leute verfolgten den Wettstreit auf der 89 Meter langen Rodelstrecke. 30 Männer und 10 Frauen im Alter von 18 bis 37 Jahren gingen an den Start. Der Sieger gewann 1000 Euro.

"Es ist eine der größten Veranstaltungen, die wir wohl je in Braunlage gehabt haben", sagte Kurdirektor Christian Klamt. Aus einem großem Umkreis seien Besucher zu dem Spektakel angereist. Trotz der gestiegenen Temperaturen waren die Schneeverhältnisse akzeptabel.

 


 

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