Wer wird sich denn gleich aufregen?

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Dass dieses Land reich an Kontrasten ist, spricht doch wohl für die Vielfalt dieses Landes. Wer wird sich denn da gleich aufregen?

Aus der Süddeutschen Zeitung (die Korrekturen in Klammern hat der Lektor übersehen):

Ein Gericht hat die Kündigung einer Supermarktkassiererin wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro bestätigt - ein maßloses Urteil.
Ein Kommentar von Heribert Prantl

Es ist ein altes Vorurteil, dass die Justiz die Kleinen hängt und die Großen laufen lässt. Es ist auch ein altes Vorurteil, das(s) die kleinen Leute weniger Recht kriegen.

Und es ist auch ein altes Vorurteil, dass die Richter bei den großen Leuten umsichtig und maßvoll verhandeln, und bei den kleinen Leuten hastig und verständnislos.

Leider gibt es Urteile, die diese Vorurteile bestätigen. Soeben kann man wieder eines dieser Vorurteils-Bestätigungs-Urteile besichtigen: Eine Berliner Supermarktkassiererin ist nach 31 Jahren fristlos gekündigt worden, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll. Das Landesarbeitsgericht hat die Kündigung bestätigt.

Es ist dies ein Urteil ohne Maß, ein maßloses Urteil. Es liegt aber nicht außerhalb der Rechtsprechung. Immer wieder bestätigen die Gerichte fristlose Kündigungen wegen kleiner und kleinster Fehltritte, nicht selten mit der Folge von Dauerarbeitslosigkeit.

Das Landesarbeitsgericht Berlin, das die Entlassung der Supermarktkassiererin in zweiter Instanz bestätigt hat, kann sich auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1984 berufen. Eine Bäckereiverkäuferin hatte ein Stück Bienenstich vom Vortag mitgenommen. Sie musste gehen und dem Bundesarbeitsgericht war das recht.

Und aus Hannover gibt es den Fall, bei dem ein Vater von zwei Kindern, Leiter einer kleinen Bäckereifiliale, im Lager der Filiale einen Becher Müller-Milch im Wert von 59 Cent ausgetrunken hatte; das Verfallsdatum war längst überschritten.

Private Briefe in der Firmenpost

Der Arbeitgeber begnügte sich nicht mit einer Abmahnung und auch nicht mit einer fristgerechten Kündigung, sondern sprach die fristlose Entlassung aus. Diese wurde vom Arbeitsgericht Hannover im Jahr 2006 bestätigt. Das Vertrauen des Arbeitgebers sei, unabhängig vom Wert der Milch, irreparabel zerstört.

Ähnlich der Portokosten-Fall in Frankfurt: Ein Kundenbetreuer bei einem großen Versicherungsunternehmen hatte neun Privatbriefe zur Poststelle der Firma gegeben. Wegen der unüblichen handschriftlichen Adressierung war das aufgefallen und gemeldet worden.

Gleichwohl meinte das Arbeitsgericht, der Mann habe sich die 4,95 Euro Portokosten diebstahlsähnlich zu erschleichen versucht und damit nicht nur das Vertrauen der Geschäftsleitung zerstört, sondern die betriebliche Organisation massiv gestört.

Und so geht es noch einige Zeit weiter. Wem jetzt noch nicht schlecht ist, der sollte sich das Folgende keineswegs entgehen lassen. Ebenfalls aus der 'Süddeutschen Zeitung:

Jetzt hat er bekommen, was er verdient: Ein wegen Körperverletzung verurteilter Chirurg erhält 1,98 Millionen Euro Abfindung - sein Grundgehalt bis 65 plus einem Zuschlag für die Pension.
Von Werner Bartens

Jetzt hat er bekommen, was er verdient. Das Grundgehalt bis 65 plus einen Zuschlag für die Pension. Hans Peter Friedl, ehemaliger Chef der Unfallchirurgie in Freiburg, erhält 1,98 Millionen Euro Abfindung. Die Universität Freiburg, das Land Baden-Württemberg und Friedl haben sich in dieser Woche darauf geeinigt, dass das Beamtenverhältnis des wegen Körperverletzung verurteilten Arztes damit beendet ist.

"Weitaus höhere Beträge waren im Spiel", sagt Wolfgang Holzgreve, Ärztlicher Direktor des Klinikums. "Wir haben die Summe gedrückt, so weit es ging." Rechtsanwalt Michael Albert, dessen Mandantin von Friedl operiert wurde und die bis heute an den Folgen einer Knocheninfektion leidet, ist empört. "Man kann sich nur an den Kopf fassen", sagt der Jurist. "Kriminelles Verhalten wird mit zwei Millionen belohnt, während eine Kassiererin wegen 1,30 Euro ihren Job verliert."

Kein Job mehr seit dem Ja(h)r 2000

Seinen Job ist Friedl schon seit Frühjahr 2000 los - zumindest ist er seit dieser Zeit vom Dienst suspendiert. In Freiburg hat er seitdem weder als Arzt noch in Lehre oder Forschung gearbeitet. Das Grundgehalt eines C4-Professors hat der Mediziner, der im Mai 49 Jahre alt wird, trotzdem stetig weiter bezogen. Es dürfte bei 6000 Euro brutto monatlich liegen.

Im Jahr 2003 musste sich Friedl vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft war aktiv geworden, weil Ärzte wie Patienten von Operationsfehlern, Infektionen und chronischen Schäden berichteten. Die Richter sprachen den Unfallchirurg in drei Fällen der fahrlässigen und in einem Fall der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig, hielten sich aber an ein geringes Strafmaß: Friedl wurde zu 270 Tagessätzen zu 90 Euro verurteilt - zusammen 24.300 Euro. Der Staatsanwalt hatte 100.000 Euro Geldstrafe, drei Jahre Berufsverbot und zwei Jahre Bewährungsstrafe beantragt, die zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geführt - und der Universität Freiburg juristischen Streit und viel Geld erspart hätte.

"Natürlich hinterlässt die jetzige Regelung viel Unmut", sagt Wolfgang Holzgreve. Das Klinikum hatte zwischenzeitig das Gehalt von Friedl halbiert, der seit 2000 in den kanadischen Rocky Mountains lebt und offenbar in eine Firma für Flugzeugbauteile eingestiegen ist. Auf Betreiben von Friedls Anwälten musste die Kürzung zurückgenommen werden. "Der Beamtenstatus bietet maximalen Schutz", sagt Holzgreve. "Da muss schon viel passieren, bis man jemanden aus dem Dienst entfernen kann."

Ein Katalog der Kunstfehler

Eigentlich ist in der Freiburger Unfallchirurgie viel passiert. Die Vorwürfe, die vor dem Landgericht gegen Friedl erhoben wurden, lasen sich wie ein Musterkatalog der Kunstfehler. Bei einer Operation wurde ein Bauchtuch zur Blutstillung im Brustkorb vergessen, ein andermal brach bei einer Schulteroperation die Bohrerspitze ab und wurde unter falschem Vorwand bei einem neuen Eingriff geborgen. Schienen zur Beinverlängerung wurden falsch montiert, lebensbedrohliche Infektionen nicht erkannt oder nicht ausreichend behandelt.

"Als C4-Professor kann man sich offenbar kriminelle Vergehen in beträchtlichem Umfang leisten, bevor man bestraft wird", sagt Michael Albert. "Und dafür, dass man nicht mehr arbeiten darf, bekommt man dann 1,98 Millionen." Schon nach dem Prozess in Freiburg reagierte der Anwalt mit Unverständnis auf das milde Urteil. Schwer zu sagen, welche Zeugenaussagen damals erschütternder waren: jene der Patienten, die von Schmerzen und bleibenden Schäden berichteten? Oder die Bekenntnisse von Friedls früheren Mitarbeitern, die aus Angst, vorauseilendem Gehorsam und fehlender Zivilcourage mit ansahen, wie notwendige Eingriffe nicht erfolgten und Komplikationen vertuscht wurden? Der "Fall Friedl" wurde zum Lehrstück über mangelnde Selbstkritik und fehlende Selbstreinigungskräfte des ärztlichen Standes.

So missglückte dem Unfallchirurgen Friedl bei einer 23-jährigen Patientin eine Beinverlängerung, die nach einem Verkehrsunfall nötig geworden war. Es kam immer wieder zu Infektionen - bis heute leidet sie an einer chronischen Knochenentzündung. "Ich habe Herrn Friedl täglich darauf hingewiesen, dass wir handeln müssen, als bei der Frau das Bein anschwoll und eine Blutvergiftung drohte", sagte eine Oberärztin vor Gericht. "Er meinte, er sehe das anders. Er war der Chef." Kann es sein, wunderten sich die Freiburger Richter, dass es von der Hierarchie in der Medizin abhängt, ob ein Mensch überlebt?

Jüngster chirurgischer Ordinarius

Dabei galt Hans Peter Friedl anfangs als Hoffnungsträger. Als 37-Jähriger wurde er 1997 zum Ärztlichen Direktor der Freiburger Unfallchirurgie berufen - seinerzeit der jüngste chirurgische Ordinarius Deutschlands. Die Klinikleitung war von dem korrekt gescheitelten Mediziner zunächst angetan. Die Freiburger Gesellschaft ließ sich von dem Chirurgen behandeln - er operierte das Knie des Universitäts-Rektors, die Sprunggelenke der SC-Freiburg-Kicker und andere Patienten, die sich nur von Chefärzten behandeln lassen wollen.

"Doch bald häuften sich die Vorfälle, die ich nicht verstanden habe", sagte die Oberärztin. Patienten wurden über den Verlauf einer Operation im Unklaren gelassen. "Das Wort Eiter durften wir nicht benutzen", erinnerte sich ein Assistenzarzt. "Das war Befehl." Mehrere Oberärzte beschwerten sich bei der Klinikleitung über geschönte Arztbriefe, OP-Fehler und nicht behandelte Infektionen. Reaktionen gab es zunächst keine. "Nicht nur mit Herrn Friedl konnten wir nicht über Komplikationen reden, auch eine Etage höher verhallten unsere Anfragen ohne Konsequenz", sagte einer der Oberärzte. Eine Assistenzärztin schilderte ihre Reaktion: "Wir haben schlechte Witze gemacht. Dabei hätten wir gehen sollen."

Für einen Patienten hatte die Untätigkeit fatale Folgen. Im September 1999 wurde der 39-Jährige von Hans Peter Friedl operiert. Bei dem komplizierten Eingriff am Becken schraubte der Chirurg versehentlich oder aus Unvermögen eine Metallplatte auf die das Bein versorgende Schlagader, durchtrennte sie fast. Mit einer Schraube perforierte er die große Beckenvene. Das Bein des Rumänen blieb zwölf Stunden ohne Blutversorgung. Seither kann er nur mit Krücken gehen. Sein linkes Bein kann er nicht spüren und nicht belasten.


Jetzt mal ehrlich: Das alles sind doch belohnenswerte Lappalien, verglichen mit einem unbewiesenen vermeintlichen Diebstahl von 1,30 Euro! Diese 1.30 Euro sind schließlich einem Großen vermeintlich gestohlen worden, nämlich dem Herrn Tengelmann! Ich für meinen Teil boykottiere aus Protest die Ladenkette Kaiser's lebenslang und hoffe, dass viele meinem Beispiel folgen. Selbst auf die Gefahr hin, dass deswegen Herr Tengelmann mich wegen Erwerbsminderung angeklagen und verurteilen lässt. Zum Kaiser's ist es eh weiter als zum Gericht!


 

 

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